Es passierte wenige Tage, bevor Nancy Faeser ihr Amt als Innenministerin abgibt: Die gesamte AfD wird vom Verfassungsschutz offiziell als rechtsextrem eingestuft. Nicht mehr nur „Verdachtsfall“, nein – jetzt mit angeblich „gesicherten Erkenntnissen“.
Und das Ganze basiert auf einem geheimen 1100-Seiten-Gutachten, das niemand sehen darf. Ernsthaft?
Letzter Akt einer Ministerin – oder gezielte Provokation?
Wer so etwasvor seinem Abgang raushaut, tut das nicht aus Pflichtgefühl, sondern aus Kalkül.
Faeser war drei Jahre lang Lieblingszielscheibe der AfD – jetzt schlägt sie zurück. Mit der vollen Macht des Staates.
Das wirkt nicht wie demokratischer Rechtsstaat – das wirkt wie ein politisches Signal mit Ansage.
Der neue Innenminister aus der CSU steht damit direkt im medialen Kreuzfeuer, noch bevor er überhaupt sein Büro bezogen hat.
Ein geordnetes Amtsende sieht anders aus.
Keine Beweise, keine Transparenz – und trotzdem Urteil?
Was besonders aufstösst: Das Urteil basiert auf einem nicht einsehbaren Gutachten.
1100 Seiten, angeblich voll belastendem Material – aber geheim. Warum? Wegen „Quellenschutz“.
Das kann man machen. Aber nicht, wenn man gleichzeitig eine der grössten Parteien im Land öffentlich brandmarkt.
Ohne Offenlegung, ohne Beweise, ohne demokratische Kontrolle.
Und das soll dann der Beweis für den Rechtsstaat sein?
Schon einmal gescheitert – und nichts gelernt?
Das Vorgehen erinnert fatal an das Debakel rund um das gescheiterte NPD-Verbot.
Damals hatte der Verfassungsschutz derart viele V-Leute in der Partei, dass die Beweislage völlig kontaminiert war. Ergebnis: Verfahren geplatzt.
Zweiter Versuch? Wieder gescheitert – die Partei sei verfassungsfeindlich, aber zu klein.
Die AfD ist heute nicht zu klein. Sie ist zweitstärkste Kraft im Parlament.
Genau das macht das Thema so heikel – und ein Scheitern vor Gericht wäre politisch ein Desaster.
Meinung ist keine Straftat – auch wenn sie einem nicht passt
Die AfD sagt vieles, was man geschmacklos, radikal oder sogar menschenverachtend finden kann. Aber das allein reicht für ein Verbot nicht. Eine Demokratie muss das aushalten. Sie muss sich daran messen lassen, wie sie mit Opposition umgeht – auch mit der radikalen.
Was hier gerade passiert, sieht nach einem Versuch aus, eine Partei auf dem politischen Weg loszuwerden, die man auf dem demokratischen nicht besiegen konnte.
Laut Gesetz sollen die Verfassungsschutzbehörden Material sammeln über «Bestrebungen, die gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet sind». Das Wort «Bestrebungen» ist entscheidend. Es bedeutet: Jemand hat ein Ziel, einen Plan, der umgesetzt werden soll.
Sind im Gutachten über die AfD solche Bestrebungen dokumentiert? Oder sind es Ansichten, die nicht im Einklang mit Menschenwürde und Demokratie stehen, aber möglicherweise vom Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt sind? Mit Ansichten allein liesse sich ein Verbot der AfD wohl kaum erwirken.
Fazit: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Faesers Manöver ist ein Spiel mit dem Feuer. Es wird der AfD am Ende wahrscheinlich mehr nutzen als schaden. Denn wer öffentlich stigmatisiert, ohne Beweise zu liefern, macht aus einem politischen Gegner ein Märtyrer.
Demokratie funktioniert anders.
Und ein Rechtsstaat, der ernst genommen werden will, muss mehr liefern als Schlagzeilen. 10 Mio. Wählerinnen und Wähler sollten überzeugt, und nicht mundtot gemacht werden!
🔗 Linktipps zum Weiterlesen
- Verfassungsschutzbericht 2024 – Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
- Warum das NPD-Verbot scheiterte – bpb.de
- AfD und Grundgesetz – Wie weit reicht die Meinungsfreiheit? – LTO.de
🔄 Update, 8. Mai 2025: Rückzieher des Verfassungsschutzes
Wenige Tage nach dem großen Paukenschlag rudert das Bundesamt für Verfassungsschutz nun vorläufig zurück.
Laut NZZ hat die Behörde dem Kölner Verwaltungsgericht eine Stillhaltezusage gegeben – sprich: Man will die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ nicht weiter öffentlich behaupten, bis das Gericht entschieden hat.
Die Pressemitteilung vom 2. Mai wurde von der Website entfernt. Das „geheime Gutachten“ bleibt weiterhin unter Verschluss – lediglich ein 17-seitiger Auszug mit Zitaten aus AfD-Kreisen ist öffentlich aufgetaucht. Doch selbst diese stellen Fragen: Sind sie wirklich ausreichend, um die gesamte Partei zur verfassungsfeindlichen Organisation zu erklären? Oder sind es provokante, zum Teil bedenkliche – aber eben rechtlich geschützte – Aussagen im Rahmen politischer Rhetorik?
Besonders heikel: Sollte das vollständige Gutachten tatsächlich an Medien wie den Spiegel durchgestochen worden sein, wäre das ein klarer Gesetzesverstoss – und möglicherweise eine gezielte politische Einflussnahme.
Fazit: Die Zweifel waren berechtigt
Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, wie brüchig die rechtliche und kommunikative Grundlage dieses Vorgangs tatsächlich ist. Wer der AfD schaden will, sollte sich verdammt sicher sein, dass er juristisch sauber arbeitet – und nicht durch voreilige Öffentlichkeitsarbeit und undurchsichtige Geheimniskrämerei selbst ins Zwielicht gerät.
Was bleibt: Der Verdacht gegen die AfD steht im Raum – aber auch der Verdacht gegen den Staat, hier mehr politisch als rechtsstaatlich gehandelt zu haben.
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